Insolvenzverwaltung (Schuldner) Archive - RSB | Steffen Böing Rechtsanwälte https://sbrechtsanwaelte.de/category/insolvenzverwaltung-schuldner/ Professionelle Expertise im Erbrecht sowie Insolvenzrecht Thu, 08 Feb 2024 08:47:28 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.1 https://sbrechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2024/02/cropped-favicon_Para2-32x32.png Insolvenzverwaltung (Schuldner) Archive - RSB | Steffen Böing Rechtsanwälte https://sbrechtsanwaelte.de/category/insolvenzverwaltung-schuldner/ 32 32 Bankrott durch Verheimlichung von (ererbtem) Grundstück im laufenden Insolvenzverfahren https://sbrechtsanwaelte.de/bankrott-durch-verheimlichung-von-ererbtem-grundstueck-im-laufenden-insolvenzverfahren/ Thu, 28 Oct 2021 12:19:00 +0000 https://2022.bien-rechtsanwaelte.de/?p=6350 Ein pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes stellt spätestens

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Ein pflichtwidriges Verschweigen eines Vermögensgegenstandes stellt spätestens 2 Wochen nach dem Entstehen der Offenbarungspflicht ein tatbestandliches Verheimlichen i.S.d. § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar. Verheimlichen erfasst jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil der Kenntnis der Gläubiger oder des Insolvenzverwalters entzogen wird. Dies kann sowohl in einem positiv Tun (unrichtige Angaben) wie auch in einem pflichtwidrigen Unterlassen (Verschweigen) bestehen.

[ LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 28.10.2021 – 12 Ns 511 Js 2080/19)

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Pfändungsfreistellung von Abfindungen https://sbrechtsanwaelte.de/pfandungsfreistellung-von-abfindungen/ Fri, 19 Mar 2021 13:11:00 +0000 https://2022.bien-rechtsanwaelte.de/?p=6348 Wenn eine nicht wiederkehrende zahlbare Vergütung für

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Wenn eine nicht wiederkehrende zahlbare Vergütung für persönliche geleistete Arbeiten oder Dienste (z.B. eine Abfindung) in die Insolvenzmasse fällt, kann der Schuldner*in einen Antrag gem. § 850 i Abs. 1 ZPO stellen, dass ihm/ihr so viel belassen wird, als er/sie während eines angemessenen Zeitraumes für ihren/seinen notwendigen Unterhalt und der unterhaltsberechtigen Personen bedarf.

[AG Dortmund, Beschluss v. 19.03.2021 – 254 IK 39/15]

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