Ehepaare können im Todesfall ein gemeinsames Testament aufsetzen.

Sobald Kinder vorhanden sind, wird oft ein so genanntes Berliner Testament erstellt: Demnach erbt der länger Lebende zunächst alles und erst nach dessen Tod erben die Kinder. Soweit größere Vermögen vererbt werden sollen, kann das Berliner Testament steuerliche Nachteile haben.

Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Mehr von uns zu dem Thema findet ihr im WA – Westfälischer Anzeiger:
https://www.wa.de/hamm/berliner-testament-die-experten-der-kanzlei-dr-bien-wissen-rat-92225857.html