Stellt der Nachlasspfleger verspätet einen Insolvenzantrag, macht er sich gegenüber dem Nachlass unter Umständen schadensersatzpflichtig. Der Schaden kann z.B. in einer vor Antragsstellung entnommen Nachlasspflegervergütung bestehen.

[LG Hamburg, Urteil v. 20.09.2021 – 304 O 407/20]